Stellungnahme der Grünen Ortsgruppe Biebergemünd auf die Anfrage des Vereins „BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ vom 27. Februar 2021
- Frage:
Befürworten Sie generell Windkraftanlagen auf der Gemarkung Biebergemünd? Falls ja, welche Flächen kommen für Ihre Partei / Wählervereinigung in Frage?
- Antwort:
Die von der windkraftfeindlichen Bürgerinitiative verkürzten und vielmals irreführenden Darstellungen kritisieren wir scharf. Aus unserer Sicht will die Bürgerinitiative keinen „Einklang“, sie positioniert sich vielmehr pauschal und polemisch gegen die Errichtung von Windenergieanlagen.
Wir Grüne in Biebergemünd befürworten den Ausbau der Infrastruktur für erneuerbare Energien einschließlich Windenergieanlagen. Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sind unter Abwägung aller Schutzgüter einschließlich Flora und Fauna, Boden, Grundwasser und Landschaftsbild in Bezug auf einen konkreten Genehmigungsantrag innerhalb der Vorrangflächen zu identifizieren. Eine sachgerechte Diskussion muss im Einzelfall anhand der vorliegenden Fakten geführt werden. Wir wollen weder pauschal Windenergieanlagen befürworten, denn es gibt ja auf vielen Flächen gute Gründe dagegen. Noch können wir uns aber für eine generelle Absage erwärmen.
Durch den Klimawandel sind viele Arten großräumig und dauerhaft bedroht. Wir sehen Windenergieanlagen als einen Beitrag zum Artenschutz (mehr hierzu in unserer Pressemitteilung vom 27. Februar). Verluste schützenswerter Tiere durch Verkehr und Wirtschaft sind um ein Vielfaches größer als durch Windenergieanlagen. Wir sehen jede Region gefordert, Verantwortung zu übernehmen.
2. Frage:
Windkraftanlagen auf den Windkraftvorrangflächen 2-308 und 2-304 nach TPEE würden zumindest teilweise nicht im Einklang zum derzeit gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd stehen. Wie vereinbaren Sie dies mit der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde auf ihrer Gemarkung? Welche konkreten Maßnahmen würden Sie bei einem entsprechenden Genehmigungsantrag ergreifen?
2. Antwort:
Die feststehenden rechtlichen Zuständigkeiten des Landes Hessen und der Gemeinde Biebergemünd bilden den Rahmen der Handlungsmöglichkeiten.
Die Gründe, die objektiv für den Flächennutzungsplan sprechen, sind anhand der Veröffentlichungen der Gemeinde Biebergemünd gut nachvollziehbar (beispielsweise dem Umweltbericht, Stand Dezember 2017). Der TPEE enthält einige Abweichungen gegenüber dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Biebergemünd. Das Regierungspräsidium Darmstadt muss sich ebenfalls um Transparenz bemühen. Wir vermissen eine transparente Erläuterung der Entscheidungsgründe, die Seitens des Regierungspräsidiums zu den Abweichungen geführt haben.
Ich finde es unverständlich, dass sich das Regierungspräsidium scheinbar nach Gutsherrenart über den vor Ort erarbeiteten Flächennutzungsplan hinweg setzt, ohne dafür gute Gründe zu liefern. In unserer Stellungnahme im November hatten wir hierzu exemplarisch auf die abweichenden Flächen bei Bieber und Lützel verwiesen.
Jan Göring, #3 der Grünen Liste Biebergemünd
Unsere Pressemitteilung vom November 2020.
Gegenwärtig haben wir noch kein Mandat, dass es uns gestattet, wirksam Einfluss auf die Handlung der Gemeinde bezüglich des TPEE zu nehmen. Im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung wollen wir Grüne in Biebergemünd in der Gemeindevertretung künftig bewirken, dass konkrete Genehmigungsanträge für eventuelle Nutzungen der Vorrangflächen eine gründliche Prüfung durchlaufen.
3. Frage :
Welche konkreten Maßnahmen würden Sie ergreifen, falls es entgegen den Aussagen von Bürgermeister Weber auf der Homepage der Gemeinde auf den jetzigen Weißflächen 2-78, 2-304c, 2-308, 2-308a, 2-931 und 2-932 nach TPEE doch zu einer Ausweisung von Windkraftvorrangflächen käme?
3. Antwort:
Herr Bürgermeister Weber hat jene Aussagen getroffen, die er für angemessen hält.
Das Regierungspräsidium Südhessen legt auf seiner Webseite [Stand 27.2.2021] dar:
„[I]m Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) [werden] Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.“ und weiter: „Diese unbeplanten Flächen sind weder Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie noch gehören sie zum Ausschlussraum.” Für diese unbeplanten Weißflächen ist 2020 ein Änderungsverfahren eingeleitet worden
Sofern im Rahmen dieses Änderungsverfahrens bezüglich Biebergemünd eine Umwandlung von Weißflächen in Vorrangflächen zur Disposition steht, werden wir Grüne in Biebergemünd uns damit anhand der konkreten Faktenlage sachlich auseinandersetzen.
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